Gesetzliche Regelung / Beratungsmandat
Für eine Beratung soll der Rechtsanwalt auf eine Vereinbarung hinwirken. Wenn eine solche nicht getroffen wird, erhält er Gebühren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts (BGB). Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch höchstens € 190,00 zzgl. MwSt.