Unterlagen
Natürlich wird alles, was Ihren Fall betrifft, in einer ausführlichen persönlichen Besprechung in meiner Kanzlei erörtert. Es ist aber hilfreich und erleichtert sowohl mir als auch Ihnen die Arbeit, wenn Sie wichtige Unterlagen bereits zur ersten Besprechung in der Kanzlei mitbringen oder mir vor der Besprechung in die Kanzlei übersenden.
Hierzu gehören in arbeitsrechtlichen Fällen folgende Unterlagen:
der Arbeitsvertrag
das Kündigungsschreiben
Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen
Unterlagen Ihrer Rechtsschutzversicherung
eine kurze schriftliche Fallschilderung
In Strafsachen kommen Sie – je nach Verfahrensstand – zu mir mit:
der Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung
dem Durchsuchungs- und Sicherstellungsverzeichnis
dem Beschluß über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
der Anklageschrift, Antragsschrift oder dem Strafbefehl
dem Urteil des Amtsgerichts oder Landgerichts