Unterlagen

Natürlich wird alles, was Ihren Fall betrifft, in einer ausführlichen persönlichen Besprechung in meiner Kanzlei erörtert. Es ist aber hilfreich und erleichtert sowohl mir als auch Ihnen die Arbeit, wenn Sie wichtige Unterlagen bereits zur ersten Besprechung in der Kanzlei mitbringen oder mir vor der Besprechung in die Kanzlei übersenden.

Hierzu gehören in arbeitsrechtlichen Fällen folgende Unterlagen:

    der Arbeitsvertrag
    das Kündigungsschreiben
    Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen
    Unterlagen Ihrer Rechtsschutzversicherung
    eine kurze schriftliche Fallschilderung

In Strafsachen kommen Sie – je nach Verfahrensstand – zu mir mit:

    der Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung
    dem Durchsuchungs- und Sicherstellungsverzeichnis
    dem Beschluß über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
    der Anklageschrift, Antragsschrift oder dem Strafbefehl
    dem Urteil des Amtsgerichts oder Landgerichts