Natürlich wird alles, was Ihren Fall betrifft, in einer ausführlichen persönlichen Besprechung in meiner Kanzlei erörtert. Es ist aber hilfreich und erleichtert sowohl mir als auch Ihnen die Arbeit, wenn Sie wichtige Unterlagen bereits zur ersten Besprechung in der Kanzlei mitbringen oder mir vor der Besprechung in die Kanzlei übersenden.
Hierzu gehören in arbeitsrechtlichen Fällen folgende Unterlagen:
Hierzu gehören in arbeitsrechtlichen Fällen folgende Unterlagen:
- der Arbeitsvertrag
- das Kündigungsschreiben
- Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen
- Unterlagen Ihrer Rechtsschutzversicherung
- eine kurze schriftliche Fallschilderung
- alle Arztbriefe, ärztlichen Atteste und Befunde
- eine Liste mit Namen und Anschriften aller behandelnden Ärzte
- Unterlagen Ihrer Rechtsschutzversicherung
- eine kurze schriftliche Fallschilderung
- der Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung
- dem Durchsuchungs- und Sicherstellungsverzeichnis
- dem Beschluß über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
- der Anklageschrift, Antragsschrift oder dem Strafbefehl
- dem Urteil des Amtsgerichts oder Landgerichts
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Festgenommenen
- Aufenthaltsort des Festgenommenen
- Zeitpunkt der Festnahme (Tag und genaue Uhrzeit)
- Grund der Festnahme (vorläufige Festnahme oder bereits bestehender Haftbefehl)
- Tatvorwurf
- Persönliche Verhältnisse des Festgenommenen (familiäre Situation, feste Wohnung, feste Arbeit, kann Kaution erbracht werden ?)








