Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung hilft dem Rechtsuchenden, einen Prozeß ohne Kostenrisiko durchführen zu können. Sie übernimmt die Gerichts- und Anwaltskosten des Versicherten, wo der Nichtversicherte unter dem Druck der drohenden Kosten oft vorzeitig resigniert und damit auf berechtigte Ansprüche verzichtet. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt – im Gegensatz zur Prozeßkostenhilfe (siehe dort)– auch die Anwaltskosten des Gegners, wenn der Prozeß verloren wird.

Der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung ist deshalb zu empfehlen. Dabei ist im Einzelfall zu prüfen, für welche Lebensbereiche eine solche Versicherung benötigt wird. Auch sollten die Leistungen der verschiedenen Rechtsschutzversicherer miteinander verglichen werden.

Besonderes empfehlenswert ist der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung im Bereich des Arbeitsrechts, da hier jede Partei ihre Anwaltskosten in I. Instanz vor dem Arbeitsgericht unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits selbst tragen muß.