Gesetzliche Regelung / Vertretungsmandat

Bei außergerichtlicher Vertretung können folgende Gebühren anfallen:

Geschäftsgebühr von 0,5 bis 2,5 aus dem Gegenstandswert
Einigungsgebühr von 1,5 aus dem Gegenstandswert (wenn der Anwalt bei einer Einigung der Parteien mitwirkt, durch die der Streit beigelegt wird)

Beispiel:  Gegenstandswert € 5.000,00

0,5 Geschäftsgebühr             € 167,00
2,5 Geschäftsgebühr             € 835,00
1,5 Einigungsgebühr             € 501,00

jeweils zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer