Gesetzliche Regelung / Allgemein

Die gesetzlichen Regelungen über die Gebühren des Anwaltes finden sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

In zivilrechtlichen Angelegenheiten, zu denen auch das Arbeitsrecht gehört, berechnet sich das Anwaltshonorar aus 2 Faktoren: dem Gegenstandswert und der Tätigkeit des Anwaltes.

Unter dem Gegenstandswert versteht man das wirtschaftliche Interesse des Auftraggebers. Dies kann sich entweder aus dem Betrag der geltend zu machenden oder abzuwehrenden Geldforderung ergeben, oder aus gesetzlichen Vorschriften bzw. aus der Rechtsprechung. Im gerichtlichen Verfahren wird der Wert vom Gericht festgesetzt und heißt dann Streitwert.

Bei der Tätigkeit des Anwaltes unterscheidet man:

  • Beratungsmandat (interne Beratung des Mandanten)
  • Vertretungsmandat (außergerichtliche Tätigkeit für den Mandanten)
  • Prozeßmandat (gerichtliche Tätigkeit für den Mandanten)