Wissenswertes

Wieviel Urlaub hat ein Teilzeitbeschäftigter?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach § 3 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) jährlich 24 Werktage, das entspricht bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstagen.

Ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, ergeben sich keine Besonderheiten, wenn er an allen (5) Arbeitstagen der Woche beschäftigt ist, an jedem Tag aber weniger als 8 Stunden arbeitet. Er hat dann genauso viel Tage Urlaub wie ein Vollzeitbeschäftigter (20 Arbeitstage).

Ist hingegen die Arbeitszeit nicht auf alle Tage der Woche verteilt, ist eine Umrechnung vorzunehmen. Diese geschieht in der Weise, daß die Gesamtdauer des Urlaubs (20 Arbeitstage) durch die Zahl 5 geteilt und mit der Zahl der Tage, an denen der Arbeitnehmer beschäftigt ist, multipliziert wird. Arbeitet ein Teilzeitbeschäftigter also beispielsweise an 3 Tagen die Woche, steht ihm ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch von 12 Urlaubstagen zu (20 geteilt durch 5 mal 3).

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